Zukünftig entfällt die Pflicht zur Trichinenuntersuchung beim Nutria.
Diese Änderung ergibt sich aus der Änderung des § 4 Abs.2 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung im BGBl. Nr. 30, veröffentlicht am 29. Juni 2020, in Kraft getreten am 30. Juni 2020.