Anbei findet Ihr den Link zur Erläuterung bzgl. der Verordnungsermächtigung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hier geht es in erster Linie um die verpflichtende Brauchbarkeit der Jagdhunde, die verpflichtende Teilnahme an einem Fangjagdlehrgang für Personen, welche die Fangjagd betreiben möchten, sowie die Verpflichtung eines jährlichen Schießübungsnachweises vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Den somit neuen Vordruck für den Schießübungsnachweis (Schrot) findet Ihr ebenfalls hier anhängend.
https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/niedersaechsisches-landesjagdgesetz
Horrido