Rechtlich gesehen:
Gemäß Artikel 38 Bremisches Landesjagdgesetz ist der Stadtjägermeister der sachverständige ehrenamtliche Berater der Jagdbehörde. In dieser Funktion hat er in jagdlichen und jagdwirtschaftlichen Fragen im Sinne eines gerechten Ausgleichs der Interessen zu wirken. Die Jagdbehörde hat nachstehende Aufgaben an den Stadtjägermeister zur Erledigung im Auftrag übertragen:
Praktisch gesehen:
Ansprechpartner für alle Behörden, Dienststellen und die Revierpächter sowie auch für die Presse und alle Privatpersonen, die in jagdlicher oder tierischer Hinsicht etwas auf dem Herzen haben.
Hauptsächlich wird der Stadtjägermeister regelmäßig gerufen, wenn es um die Versorgung von ‚verirrtem‘ oder verunfalltem Wild geht. Das allerdings zu jeder Tages- und Nachtzeit und vor allem dann, wenn es eigentlich gerade gar nicht passt.
Holger Bartels Stadtjägermeister | Mob. 0171 / 8906998 |
* dienstliche Telefonnummer